Euroports-Verhaltenskodex – Alle Verstöße in Bezug auf den Verhaltenskodex (die generell als „Whistleblowing“ bezeichnet werden) werden aufgezeichnet und sowohl durch die Personalverwaltung als auch den Group Legal Counsel von Euroports gemeldet. Die Modalitäten der Berichterstattung an beteiligte Personen weichen je nach örtlichem Recht voneinander ab. Die Geschäftsleitung erhält einen Quartalsbericht, in dem die Verstöße sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen aufgeführt werden. Sollten innerhalb der Gruppe unlautere Praktiken oder Unregelmäßigkeiten auftreten, werden die erforderlichen Korrekturen und Abhilfemaßnahmen durchgeführt, um ein erneutes Auftreten zu verhindern.